Michael G. Müller
Am 17. März 1658 zelebrierte die Heilige Inquisition in Palermo einen feierlichen actus fidei (Autodafé), um die übers Jahr gefällten Urteile der Inquisitoren gegen Hexen, Gotteslästerer und Häretiker öffentlich zu verkünden. Diesmal waren dafür auf dem Domplatz eigens Holztribünen für die vielen geistlichen und weltlichen Würdenträger errichtet worden; die Volksmassen konnten das Geschehen von der Straße aus verfolgen. Die Angeklagten (eigentlich schon Verurteilten), es waren 30, wurden in einer von bewaffneten Adligen begleiteten Prozession zum Dom geführt, dort mussten sie sich einzeln dem Inquisitionskollegium stellen, um die verhängte Strafe zu vernehmen. Der spektakulärste Fall dieses Tages war der von Diego La Matina, eines Augustinermönchs aus dem Städtchen Racalmuto. Er hatte sich nicht nur (angeblich) der Häresie schuldig gemacht, sondern auch, ein Jahr, zuvor (tatsächlich) den amtierenden Inquisitor in verzweifelter Gegenwehr gegen die Folter bei einem Verhör erschlagen. Mit Ketten an ein Holzgestell gefesselt wurde er jetzt vor die Inquisitoren geschleppt. Diese verkündeten das erwartete Todesurteil und übergaben La Matina zur Urteilsvollstreckung der „weltlichen Hand“. Noch am selben Abend, aber an einem anderen Ort in der Stadt, wurde er bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
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