Warschauer Konföderation
Adm(inka): Der neuen Regierung Polens fürs Neujahr / Nowemu rządowi Polski na ten Nowy Rok
Michael G. Müller
Wo und wann wurde in Europa erstmals das Prinzip bestätigt, dass man Menschen anderen Glaubens dulden und respektieren soll? War es in Deutschland, im damaligen Heiligen Römischen Reich, als sich 1555 die Reichsfürsten und der Kaiser angesichts einer politisch-militärischen Pattsituation zähneknirschend darauf einigten, dass künftig das römisch-katholische und das lutherische (aber auch kein anderes!) Bekenntnis in den Territorien des Reichs zugelassen sein sollten – nach dem Prinzip cuius regio, eius religio (wessen Land, dessen Religion)? Oder war es im Westfälischen Frieden von 1648, der jetzt auch das Reformierte (calvinistische) Bekenntnis anerkannte? Oder aber in England 1689, als das Parlament, im Sinne der Ideen John Lockes, den Toleration Act verabschiedete, der manchen, aber durchaus nicht allen sogenannten „Dissentern“ eine begrenzte Glaubensfreiheit einräumte? Nein – es war im alten Polen-Litauen, vor genau 450 Jahren, nämlich 1573, als der polnisch-litauische Reichstag ein Gesetz über den allgemeinen Landfrieden für das gerade beginnende Interregnum erließ – die sogenannte Warschauer Konföderation.
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